
Dr. Anja Branz ist seit 2001 als Rechtsanwältin tätig und seit 2013 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät Unternehmen aller Größen, insbesondere mittelständische Unternehmen, sowie Geschäftsführer und leitende Angestellte praxisnah in allen Bereichen des Arbeitsrechts – von Trennungsgestaltung und Kündigungen über Fremdpersonaleinsatz und Arbeitnehmerüberlassung bis hin zu Betriebsverfassungsrecht und Umstrukturierungen.
Dank ihrer langjährigen beruflichen Expertise in Fach- und Führungspositionen in Verbänden und Konzernen kennt sie die betrieblichen Abläufe und Herausforderungen aus Unternehmenssicht. Sie versteht sich als ausgelagerte Personalabteilung auf Zeit, die den rechtlichen Rahmen praxisorientiert in die Unternehmenskultur integriert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Beschäftigtendatenschutz und der arbeitsrechtlichen Compliance, einschließlich der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Datenschutzkonzepten, der Umsetzung interner Richtlinien sowie der rechtssicheren Nutzung digitaler HR-Prozesse.
Zudem berät Dr. Branz kirchliche Einrichtungen und Träger sozialer Dienste in allen Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts – von Dienstverträgen und Loyalitätspflichten bis hin zu Verfahren vor den kirchlichen Arbeitsgerichten.